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Begutachtung von Leasingrückläufern und Leasingfahrzeugen
Die Rücknahme von Leasingfahrzeugen und die Endabrechnung der Verträge bietet naturgemäß Stoff für Konflikte zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer.
Die nach dem System DAT (Deutsche Automobil Treuhand) erstellten Gutachten unterscheiden klar zwischen akzeptierten, das heißt aus normaler Nutzung des Autos entstandenen Schäden, und nicht akzeptierten, überdurchschnittlichen Schäden bei Abgabe des Fahrzeuges.
Folgende Mitarbeiter sind für Sie der richtige Ansprechpartner zu diesem Thema:
Marvin Heller
Matthias Murr
Heiko Wyland