Have any questions?
+44 1234 567 890
UVV / BGV Prüfung von Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen
Prüfung nach UVV / BGV
Jeder Arbeitgeber ist für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter im Kfz-Betrieb verantwortlich. Die hierbei geltenden Richtlinien werden von den Berufsgenossenschaften (UVV/BGV) herausgegeben.
Unsere Mitarbeiter unterstützen Ihren Betrieb mit Sachverstand und Kompetenz bei der Bewältigung der vielfältigen Arbeitsschutzaufgaben, Betriebssicherheit und Geräteprüfung an Werkzeugen und Maschinen. Damit wird das Unfallrisiko auf ein Minimum reduziert und Arbeitsausfälle und teure Folgekosten vermieden.
Auch Fuhrparkfahrzeuge unterliegen der jährlichen Überprüfung nach BGV D29.
Diese Untersuchung, die für alle Arten von Fahrzeugen gilt, wird durch uns an folgenden Fahrzeugen durchgeführt:
PKW – LKW – Sonderfahrzeug – Anhänger – Autotransporter – Behälterfahrzeug - Fahrmischer Kühlfahrzeug - Selbstfahrende Arbeitsmaschine – Langmaterialfahrzeug - Müllsammelfahrzeug Pannenhilfsfahrzeug – Radlader - Saug- und Druckfahrzeug - Hubladebühne (VBG14, BGR 500, BGG 945) - Flurförderfahrzeug (BGV D 27) - Hubarbeitsbühne (BGG 945) -Fahrzeugladekran (BGV D 6, BGG 905) - Flüssiggasanlage (BGV D 34) - Winden-, Hub- und Zuggeräte (BGV D 8)
Folgende Mitarbeiter sind für Sie der richtige Ansprechpartner zu diesem Thema:
Bert Schulz
Frank Berenskat
Mike Hagenah
Martin Hinsch
Frank Löber
Boris Titov
Mike Hagenah