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BOKraft
Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Unsere Prüfingenieure untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxen und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).
Die BOKraft beinhaltet, das Kraftomnibusse, Taxen und Mietwagen, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, im Rahmen der jährlichen Hauptuntersuchung zusätzlich gemäß den Prüfpunkten der BOKraft untersucht werden müssen.
Besondere Prüfpunkte sind z. B.:
- Vorschriftsmäßigkeit der Werbeaufschrift bei Taxen und Mietwagen
- Anbringung der Ordnungsnummer sowie der Unternehmeranschrift bei Taxen
- Anzahl der Feuerlöscher und Verbandskästen bei Kraftomnibussen
- Automatische Türen: End- und Schließstellung bei Kraftomnibussen
- Kennzeichnung der Notausstiege und Anzahl der Nothämmer bei Kraftomnibussen