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Sicherheitsprüfungen
Unsere Prüfingenieure sind für die Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung des TÜV Nord.
Sie setzen unter anderem die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.
Neben der Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger steht die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse im Mittelpunkt ihrer Arbeit.
Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
Die Ansprüche an die Fahrzeugsicherheit im Transportbereich sind gestiegen. Unsere Prüfingenieure führen Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO an LKWs, Zugmaschinen und KOM qualifiziert durch.
Wir beraten Sie gerne.