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Sachverständigengutachten
Wann kann ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden?
Immer dann, wenn ein Haftpflichtschaden vorliegt, der Schaden von anderen verursacht, bzw. verschuldet wurde. Allein der Geschädigte bestimmt, wer den Schaden begutachtet. Die Versicherung ist hierbei nicht weisungsbefugt.
Wer trägt die Kosten?
Der Verursacher des Schadens, bzw. seine Versicherung. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung einen eigenen Sachverständigen schicken will oder sogar schon geschickt hat. Der Geschädigte muss sich nicht auf eine Schadenschätzung durch Angestellte der Versicherung einlassen. Er hat Anspruch auf eine neutrale Schadenfeststellung und die erfolgt ausschließlich durch Sachverständige, die nicht für die Versicherung arbeiten.
Qualifiziertes Schadengutachten
Unsere freien und neutralen Gutachter sind ausschließlich Ihnen und nicht der regulierenden Versicherung verpflichtet. Sie erstellen ein qualifiziertes, unabhängiges Schadengutachten unter Berücksichtigung aller unfallbedingten Schäden. Dies gilt für alle Fahrzeugarten vom Moped bis zum LKW.
Dabei sind folgende Inhalte Mindeststandard:
- Feststellung der Schadenersatzansprüche in vollem Umfang
- Feststellung der Ausfallzeit des Fahrzeuges und der damit verbundenen Nutzungsausfallentschädigung
- Feststellung der unfallbedingten Wertminderung am Fahrzeug
Folgende Mitarbeiter sind für Sie der richtige Ansprechpartner zu diesem Thema:
Marvin Heller
Martin Hinsch
Matthias Murr
Heiko Wyland